Der Grundbuch Eintrag, was steht drin und was sollte eingetragen werden?
Was wenn mehrere Eigentümer eingetragen sind?
Diese und weitere Informationen finden Sie jetzt hier in diesem Artikel.
Der Grundbuch Eintrag das sollten Sie wissen
Im Grundbuch sind die Eigentümer der Immobilie eingetragen. Beim Verkauf der Immobilie müssen alle eingetragenen Eigentümer dem Verkauf zustimmen. Sind mehrere Eigentümer eingetragen kann das schon einmal schwirieger werden.
Neben dem Verkauf folgen noch weitere Situationen bei denen der Eintrag in das Grundbuch eine Rolle spielt. Wenn also Fragen zum Eigentum beantwortet werden müssen, hillft ein Blick ins Grundbuch.
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Gründe, warum man als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird
Wenn man der Eigentümer der Immobilie ist wird man beim Kauf ins Grundbuch eingetragen. Sind mehrere Eigentümer oder kommen weitere hinzu werden diese auch ins Grundbuch erfasst. Wenn mehrere Personen eingetragen werden gehört die Immobilie dann allen zusammen. Das passiert zum Beispiel wenn ein Einfamilienhaus von einer Familie erworben wird, dann werden auch die Ehegatten im Grundbuch erfasst. Bei Erbengemeinschaften ist dies auch der Fall. Geht die Immobilie nach dem Tod des Eigentümers an mehrere Personen, dann werden alle ins Grundbuch eingetragen. Wenn die Immobilie aufgrund des hohen Kapitalbedarfs von mehreren Personen gekauft wird ist dies auch ein Grund ins Grundbuch eingetragen zu werden.
Ausnahmefall Wohnungseigentümergemeinschaften
Im Fall der Wohnungseigentümergemeinschaft erwirbt der Käufer Wohnungs- oder Teileigentum. Dies wird dann auch so im Grundbuch erfasst. Dies ist ein Sondereigentum und wird im Kaufvertrag beim Erwerb in Miteigentumsanteilen verkauft. Bei einem Verkauf einer Immobilie mit mehreren Wohnungseigentümern, müssen alle dem Verkauf der Wohneinheit zustimmen.
Welche Auswirkungen hat das Grundbuch?
Sind mehrere Personen im Grundbuch eingetragen, werden Ihre Anteile nach § 47 Grundbuchordnung in Bruchteilen angegeben. Zum Beispiel Person 1 hat 1/3 und Person 2 hat 2/3. Wird dies nicht eingetragen haben alle Personen den gleichen Anteil.
Was passiert bei einem Hausverkauf
Wird die Immobilie mit einem eingetragenen Eigentümer veräußert muss nichts weiter beachtet werden, als das der Eigentümer zustimmt. Sind mehr als eine Personen im Grundbuch oder Ehepartner dann müssen beide oder alle Personen die Immobilie gemeinsam verkaufen. Wenn ein Ehepartner jedoch alleine eingetragen ist, kann er die Immobilie auch alleine verkaufen.
Fazit
Wenn eine Immobilie verkauft oder gekauft wird ist immer auch ein Blick ins Grundbuch notwendig. Die Eigentumsverhältnisse sollten immer im Vorfeld überprüft werden um Zweifel frühzeitig auszuschließen.
Bei Unklarheiten und Fragen zum Grundbuch ist immer ein Notar oder ein Anwalt hinzuzuziehen. Auch der Immobilienmakler sollte Ihnen als Gesprächspartner zur Verfügung stehen, wenn Sie eine Immobilie veräußern oder kaufen möchten.
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