Sie haben eine Wohnung zu verkaufen?

Da es immer eine Nachfrage für Wohnungen gibt, sollte der Verkauf auch Ihnen gelingen. Ob Ihnen das einfach von der Hand geht oder nicht hängt von ein paar wichtigen Punkten ab.

Einfach die Wohnung über ein Portal anbieten und morgen steht ein Käufer mit ernsthaften Interesse vor der Tür? So einfach ist es in den meisten Fällen nicht.

Wenn Sie die Richtige Strategie verfolgen und den Verkauf gut Vorbereiten wird es Ihnen leicht fallen, die Wohnung an einen neuen Besitzer zu übergeben.

Ohne die passende Strategie wäre ein Verkauf eher ein Zufallstreffer.

1. Verkaufsunterlagen

Kaufinteressenten sind gut Vorbereitet und meist ausgezeichnet über den Immobilienkauf informiert. Sie wissen genau welche Unterlagen Sie beim Kauf einer Wohnung sehen möchten. Der Wohnungseigentum ist in einen Rechtsrahmen eingegrenzt, auf dessen Grundlage ganz bestimmte Unterlagen notwendig sind.

Diese Unterlagen sind für die Kaufinteressenten wichtig und können Ihnen als Informationsquellen dienen. Folgend Unterlagen sollten Sie daher vorbereiten:

  • Teilungserklährung
  • Aufteilungsplan
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Gemeinschaftsordnung
  • Wirtschaftsplan
  • Informationen zur Instandhaltungsrücklage
  • Grundbuchauszug
  • Jahresabrechnungen
  • Verwaltervertrag
  • aktuelle Protokolle der Eigentümerversammlung
  • Energiepass
  • Mietvertrag (falls Vermietet)

2. Besichtigungstermine

Leben Sie selbst in der Wohnung oder ist Sie aktuell nicht vermietet fällt Ihnen dieser Punkt leicht. Jedoch was geschieht wenn Sie vermietet ist. Dann sind Sie darauf angewiesen das der Mieter die Tür bei einer Besichtigung öffnet. Grundsätzlich können Sie als Vermieter mit einem berechtigten Interesse, wenn es im Mietvertrag geregelt ist, darauf bestehen das der Mieter eine Besichtigung zulässt. Sie müssen diese jedoch rechtzeitig vorher ankündigen.

Sie müssen jedoch auf die Termine des Mieters Rücksicht nehmen und einen Besichtigungstermin nur zu üblichen Zeiten ansetzen und nicht zu einer beliebigen Zeit an die Tür klopfen.

Bei einem berufstätigem Mieter zum Beispiel kann eine Besichtigung dreimal monatlich zwischen 19 und 20:00 Uhr für jeweils 30 – 45 Minuten möglich sein. Andere Gerichte erlauben Besichtigungen nur einmal in der Woche. 

Sie sollten in jedem Fall ein gutes Verhältnis zum Mieter herstellen, damit er sich kooperativ zeigt.

3. Die Wohnung vor dem Verkauf herrichten

Der Verkauf der Wohnung und die Besichtigung sollten von langer Hand geplant werden und auf keinen Fall aus einer Laune heraus geschehen.

Sie sollten die Wohnung so herrichten, dass ein Kaufinteressent nicht gleich abgeschreckt ist und aus Mängeln eine bessere Verhandlungsposition beim Preis Poker hat. Dann haben Sie am Ende weniger in der Tasche! Eine schöne Brieftasche für Ihn finden Sie übrigens auf www.hiswallet.de

Die Vorbereitungszeit des Verkaufes bei den Unterlagen und des Wohnungszustandes, zahlt sich bei einem Verkaufserfolg immer aus.

Sollten Sie die Wohnung nicht im Vorfeld herrichten kann dies zu erheblichen Verzögerungen oder zur unverkäuflichkeit der Wohnung führen.

Aufhübschen bedeutet in diesem Fall das Sie die Wohnung so herrichten, dass Sie Vorzeigbar ist und keine auffälligen Mängel hat. Am besten Sie stellen sich die Frage ob Sie selbst die Wohnung in diesem Zustand kaufen würden.

Holen Sie gerne dazu noch dritte Meinungen ein, wenn Sie sich unsicher sind ob der Zustand für einen Verkauf optimal ist.

Bei bewohnten Wohnungen sollte die Wohnung aufgeräumt und sauber sein. Ist die Wohnung nicht möbliert ist es am besten die Wohnung so herzurichten, das Sie sofort Bezugsfertig ist.

Fazit

Mit einer guten Vorbereitung haben Sie beim Verkauf die besten Argumente und der Käufer kann beim Kauf Mängel nicht gegen Sie verwenden. Wenn Sie alle Unterlagen bereit legen kann der Verkauf schnell über die Bühne gehen.


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